hausordnung

Liebe Gäste, damit wir Ihnen einem möglichst ruhigen und angenehmen Sommerurlaub im Camp Camping Zelena Laguna ermöglichen können, ersuchen wir Sie um Einhaltung der folgenden Hausordnung. Insbesondere möchten wir Sie auf die Regeln unter Nr. 2, 3, 4 und 8 aufmerksam machen, deren Verletzung für die Verletzenden zur augenblicklichen Verweigerung der Gastgeberschaft durch die Campverwaltung führen kann. Alle in dieser Hausordnung in einem bestimmten Geschlecht verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral und schließen männliche und weibliche Personen ein.

1. BETRETEN DES CAMPS

1.1 Diese Hausordnung wird Gästen beim Einchecken an der Rezeption ausgehändigt, was eine völlige Akzeptanz aller darin enthaltenen Regeln mit einbegreift.

1.2 Das Camp darf nur von im Camp untergebrachten Personen frei betreten werden. Alle anderen müssen dafür die Rezeption um Erlaubnis fragen. Die Rezeption behält sich vor, Gästen den Eintritt zu verweigern und diejenigen Gäste, die einen ruhigen und angenehmen Aufenthalt anderer Gäste stören, aus dem Camp hinauszuweisen. Dasselbe gilt auch für diejenigen Personen, die sich nicht an die Regeln über Respektierung anderer Personen, gesellschaftliche Moral und dezentes Verhalten halten. Die rechnungstragende Personen haftet für alle Schäden, die von ihr selbst oder einer anderen Person in ihrer Begleitung verursacht werden.

2. EINCHECKEN

2.1 Bei der Ankunft müssen sich alle Gäste auf der Grundlage ihres Personalausweises an der Rezeption einchecken. Ferner müssen sie alle von ihnen beanspruchten Dienstleistungen gemäß Preisliste anmelden. Das Camppersonal führt täglich Kontrollen der Parzellen durch, wobei es befugt ist, von Gästen die Vorlage ihrer Identifikationsnummern, Eincheckformulare und Personalausweise zu verlangen. Die Campverwaltung behält sich das Recht vor, für jeden nicht eingecheckten Gast bzw. für jede nicht angemeldete Dienstleistung das Entgelt gemäß Preisliste zu erheben. Die Nichtanmeldung eines oder mehrerer Posten gilt als ausreichender Grund für die Kündigung der Gastgeberschaft. Ferner ist jegliche Veränderung an der Parzelle (im Sinne der Kostenposten) an der Rezeption anzumelden. Bei Feststellung von Unstimmigkeiten werden auf die betreffenden Dienstleistungen ab dem Eincheckdatum die Listenpreise angewandt.

2.2 Die verschiedene Campingverbandsausweise, auf deren Grundlage das Recht auf bestimmte Preisnachlässe erlangt wird, sind gleich beim Einchecken vorzulegen, weil nachträglich keine Preisnachlässe angewandt werden können.

2.3 Neue Gäste können sich in der Zeit von 12:00 bis 21:00 einchecken. Bei späterer Anreise müssen die Gäste bis zum nächsten Tag um 8:00 Uhr auf dem Parkplatz der Rezeption warten.

2.4 Eingecheckte Gästen erhalten vom Rezeptionspersonal einen Eincheckzettel und eine Identifikationsnummer. Das Camppersonal ist jederzeit befugt, die Vorlage des Eincheckzettels und der Identifikationsnummer zu verlangen.

2.5 Auf einer Parzelle dürfen gleichzeitig höchstens 6 (sechs) Personen (einschließlich Kinder) untergebracht sein.

3. PARZELLENWAHL UND UNTERBRINGUNG

3.1 Die Buchungen werden für parzellierte Plätze in bestimmten Campzonen entgegengenommen. Die Rezeption behält sich das Recht auf Zuweisung von Parzellen vor. Die Unterbringung auf der Parzelle darf erst nach der entsprechenden Bestätigung durch die Rezeption erfolgen (da die gewählte Parzelle vielleicht schon gebucht ist). Insbesondere in der Vor- und Nachsaison sind die Anweisungen der Rezeption zu befolgen, da es sein kann, dass im jeweiligen Aufenthaltstermin noch nicht alle Teile des Camps geöffnet und alle Sanitärräume in Funktion gesetzt worden sind.

3.2 Die Unterbringung auf der Parzelle und die Aufstellung des Zeltes und Vorzeltes darf nur in der Zeit von 8:00 und 22:00 erfolgen. Grabungs-, Pflanzung- und Umzäunungsarbeiten sowie jegliche dauerhaften Veränderungen des Erscheinungsbildes der Parzelle sind verboten. Nach Ihrer Abreise muss sich die Parzelle in ihrem ursprünglichem Zustand befinden. Wenn die Parzelle vom Gast vorher gebucht worden ist, kann sie ab 13:00 betreten werden.

3.3 Die Campverwaltung hält sich das Recht auf Eingriffe und Versetzungen vor.

3.4 Bitte hängen Sie die beim Einchecken erhaltene Identifikationsnummer an einer gut sichtbaren Stelle aus.

3.5 Der Gast hat all seine mitgebrachten Gegenstände innerhalb der Grenzen der ihm zugewiesenen Parzelle unterzubringen. Wird bei der regelmäßigen Kontrolle festgestellt, dass ein Teil der mitgebrachten Gegenstände außerhalb dieses Bereiches liegt, so hat der Gast all seine mitgebrachten Gegenstände innerhalb der Parzellengrenzen zu verbringen und wird ihm die Rezeption – rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung – eine zusätzliche Parzelle gemäß gültiger Preisliste in Rechnung stellen.

3.6 Ist das Auto des Gastes nicht innerhalb der Grenzen innerhalb der ihm zugewiesenen Parzelle geparkt, wird die Rezeption sinngemäß den vorangehenden Unterpunkt anwenden und dem Gast – ungeachtet dessen, dass er nur mit einem Auto angereist ist – die Unterbringung eines zusätzlichen Autos in Rechnung stellen.

3.7 Die Buchungen werden für parzellierte Plätze in bestimmten Campzonen entgegengenommen. Buchungen für Juli und August werden ausschließlich für einen Aufenthalt in Dauer von mindestens sieben Tagen (bei Anreise bis 17:00 Uhr und Abreise bis 12:00 Uhr). Bei früherer Abreise wird der gesamte gebuchte Termin in Rechnung gestellt. Bei einer Anreiseverspätung von mehr als 12 Stunden ohne rechtzeitige Meldung der neuen Anreisezeit verliert die Buchung ihre Gültigkeit.

3.8 Nicht parzellierte Plätze stehen den Gästen zur freien Wahl, jedoch unter der Bedingung einer vernünftigen Raumverwendung. Die von einem Gast besetzte Fläche darf höchstens 80 m2 betragen wobei auch der Raumbedarf der benachbarten Gäste zu berücksichtigen ist.

4. NACHTRUHE (von 24:00 bis 7:00 Uhr) UND TAGESRUHE (von 14:00 bis 16:00 Uhr)

4.1 Während der Tagesruhe (von 14:00 bis 16:00) sollten die Gäste ihre Radios, Musikabspielgeräte und Fernseher leise stellen, um die anderen Gäste nicht zu stören. Autos und sonstige Kraftfahrzeuge sollten in dieser Zeit möglichst wenig genutzt werden.

4.2 Von 24:00 bis 7:00 Uhr hat völlige Stille zu herrschen. In dieser Zeit dürfen keine Kraftfahrzeuge genutzt werden.

5. BESUCHE

5.1 Die eingecheckten Gäste müssen ihre Besucher anmelden.

5.2 Die Personen, die ihre Freunde oder Familienangehörigen im Camp besuchen, müssen ihre Fahrzeuge am Eingangsparkplatz stehen lassen und sich an der Camprezeption anmelden. Bei der Anmeldung erhalten sie einen Passierschein. Ein Passierschein für Besucher kann nur durch einen volljährigen Gast des Camps beantragt werden, der die Haftung für seine Besucher übernimmt.

5.3 Die Besucher dürfen im Camp höchstens eine Stunde bleiben. Wenn sie länger bleiben, wird ihnen der Aufenthalt im Camp nach der jeweils gültigen individuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

6. KINDER UND MINDERJÄHRIGE

6.1 Minderjährige dürfen sich im Camp nur in Begleitung einer für sie haftenden erwachsenen Person aufhalten.

6.2 Die Eltern bzw. Begleitpersonen von Minderjährigen haften für alle Schäden oder Unfälle, die Minderjährige während ihres Aufenthalts im Camp verursachen.

6.3 Kinder im Alter unter 10 Jahren dürfen das Schwimmbad und sonstige Inhalte des Camps nur in Begleitung einer für sie haftenden erwachsenen Person nutzen.

7. HAUSTIERE

7.1. Haustiere müssen beim Check-in angemeldet werden. Der Aufenthalt von Haustieren wird gemäß der gültigen Preisliste des Campingplatzes berechnet. Für die Nichtanmeldung eines Haustieres behält sich die Campingleitung vor, eine Gebühr gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.

Das Haustier muss über einen gültigen Heimtierausweis verfügen.

7.2. Haustiere, die Gäste stören oder gefährden könnten, sind nicht gestattet. Das Camping-Personal kann Gästen mit Haustieren, die in der Öffentlichkeit als gefährlich und aggressiv gelten, die Unterbringung verweigern.

7.3. Das Haustier darf sich nicht alleine in der Wohneinheit aufhalten. Die Unterbringung von Haustieren in Mobilheimen ist nur in den auf der Karte markierten Bereichen gestattet.

Haustiere sind an der Rezeption, im Pool- und Restaurantbereich nicht gestattet.

In öffentlichen Bereichen müssen Hunde an der Leine und unter der Aufsicht des Besitzers geführt werden.

7.4. Haustiere dürfen nur am dafür vorgesehenen Strand baden. Das Baden mit anderen Badegästen ist strengstens untersagt, außer im Falle eines Therapiehundes.

7.5. Haustiere dürfen nur die für sie vorgesehenen Hundeduschen benutzen. Duschen in Gästeduschen wird bestraft.

7.6. Haustiere dürfen die Ordnung und Ruhe auf dem Campingplatz in keiner Weise stören. Tierhalter sind dafür verantwortlich, hinter ihren Haustieren aufzuräumen und haften für ihr Handeln.

Schäden, die durch ein Haustier verursacht werden, werden gemäß der gültigen Preisliste dem Haustierbesitzer in Rechnung gestellt.

8. FEUERMACHEN UND GRILLEN

8.1 Das Feuermachen ist überall im Camp, am Strand und in sonstigen Bereichen gesetzlich verboten.

8.2 Grillen ist nur unter Verwendung eines entsprechenden sicheren Grills erlaubt. Beim Grillen hat man darauf zu achten, die benachbarten Gäste nicht zu stören und weder sich noch andere Personen zu gefährden.

9. NUTZUNG VON FAHRZEUGEN

9.1 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Camp ist auf 20 km/h beschränkt. Im Camp haben Fußgänger stets Verkehrsvorrang vor Fahrzeugen.

9.2 Damit andere Gäste nicht gestört werden, darf man im Camp in der Zeit von 24:00 bis 7:00 Uhr keine Fahrzeuge nutzen. Alle Gäste, die in dieser Zeit anreisen, müssen ihre Fahrzeuge am Parkplatz neben der Rezeption stehen lassen.

9.3 Fahrrad- und Motorradrennen sowie jegliche gefährlichen Fahrweisen sind verboten. Fahren nach 24:00 ist verboten.

10. ABWASSER UND ABFÄLLE

10.1 Gemäß Abwasserverordnung ist es verboten, Abwasser an den Parzellen abzulassen. Die Gäste sind verpflichtet, entsprechende Abwasserbehälter zu nutzen.

10.2 Die Abwasserbehälter dürfen nur in die Abflüsse für Chemietoiletten in den Sanitäranlagen entleert werden.

10.3 Durch richtige Mülltrennung tragen wir zum Umweltschutz bei. Abfälle und Müll sind in Müllsäcke zu stecken und in entsprechende Müllcontainer und -tonnen zu entsorgen, die sich neben Wegen und an sonstigen hochfrequentierten Stellen im Camp befinden. Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation bei der Sauberhaltung des Camps.

11. WASSERVERSORGUNG UND WASCHEN

11.1 Wasser ist in allen Teilen des Camps trinkbar. Wasser ist eine wertvolle Ressource, so dass wir Sie um einen gewissenhaften Umgang mit Wasser ersuchen.

11.2 Geschirrspülbecken dürfen nur zum Waschen von Geschirr und sonstigem Küchenzubehör genutzt werden, während Wäsche in Waschküchen zu waschen ist.

11.3 Bitte hinterlassen Sie die Sanitäranlagen und Waschzonen nach der Nutzung in einem sauberen und ordentlichen Zustand.

11.4 Der Wasseranschluss an der Parzelle darf nur zum Wassernehmen verwendet werden.

12. STROMVERSORGUNG

12.1 Die Verwendung von nicht geerdeten Steckdosen und Kabeln ist verboten. Die Campverwaltung kann jedem Gast, dessen Elektroinstallationen sich nicht im geeigneten Sicherheitszustand befinden, die Stromversorgung verweigern. Die Türen vom Elektrokästen sind geschlossen zu halten.

12.2 Jeder bemerkte Defekt ist an der Rezeption anzuzeigen. Für Reparaturen an Elektroinstallationen ist ausschließlich der Elektriker des Camps befugt.

12.3 Bei einer eventuellen Abwesenheit von 24 Stunden oder mehr hat der Gast aus Sicherheitsgründen alle elektrischen Geräte vom Stromnetz zu trennen. Das Camp haftet nicht für Schäden infolge von Stromausfällen.

13. BOOTE UND WINDSURFING

13.1 Das Ankern und Anbinden von Booten am Strand ist verboten. Beachten Sie die psychologische Strandlinie und die Tatsache, dass sie nicht für die Anbindung von Booten vorgesehen ist.

13.2 Die Bootseigentümer haben ihre Boote mit Länge von mehr als 3 m und Motorleistung von mehr als 5 PS beim Hafenamt Poreč anzumelden. Für das Lassen von Booten ins Wasser haben sie die dafür vorgesehene Rampe zu verwenden.

13.3 In den Gewässern, die weniger als 300 m von der Küste entfernt sind, dürfen Motorboote nicht im Gleitmodus gefahren werden. In diesem Gewässerstrich muss man entweder Ruder verwenden oder mit minimaler Motorgeschwindigkeit fahren.

13.4 Gäste, die Windsurfen (Brettsegeln) möchten, müssen das Meer an der dafür vorgesehenen Stelle betreten und dürfen sich nicht mehr als 100 m von der Küste entfernen.

13.5 Für die Nichtbeachtung der Regeln nach Unterpunkten 13.3 und 13.4 sind in der Republik Kroatien strenge Strafen angedroht.

14. ZURÜCKGELASSENE GEGENSTÄNDE UND TRANSFER VON GEGENSTÄNDEN

14.1 Die von Gästen ohne schriftliche Genehmigung der Campverwaltung zurückgelassene Campingausrüstung gilt als von ihren Eigentümern verlassen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den dauerhaften Verlust oder die Beschädigung von verlassener Ausrüstung.

15. VERSICHERUNG UND HAFTUNG

15.1 Die Campverwaltung schließt jegliche Haftung für Diebstähle, Unfälle und sonstige Personen- oder Sachschäden aus. Die Haftung für die durch Gewitter, Brand oder sonstige höhere Gewalt verursachten Schäden ist ausgeschlossen.

15.2 Wertgegenstände können in den dafür vorgesehenen Safes an der Rezeption deponiert werden. Für die Nutzung des Safes wird ein Entgelt erhoben.

15.3 Die Campverwaltung übernimmt keinerlei Haftung für die im Camp erlittenen Verletzungen von Gästen.

16. SICHERHEIT

16.1 Bitte machen Sie sich mit der Lage der Notausgänge bekannt. Bitte zeigen sie jeden Vorfall, der Leib und Leben von Gästen oder Campmitarbeitern gefährdet, sofort an der Rezeption an oder wählen Sie die Notrufnummer 112.

16.2 Die Elektroinstallationen, Rohre und Gaseinrichtungen in der Campingausrüstung von Gästen müssen defektfrei sein. Die Campingausrüstung muss unbedingt einen tragbaren Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Trockenlöschpulver enthalten.

16.3 Der Bereich zwischen der Campingausrüstung muss frei von Gegenständen sowie sauber und ordentlich sein. Der Abstand zwischen der Campingausrüstung und benachbarten Fahrzeugen oder Campingausrüstungen muss mindestens 2 m betragen. Bitte bringen Sie die Grills und Kocher auf eine Entfernung von mindestens 2 m vom benachbarten Zelt.

17. ZAHLUNG

17.1 Zwar kann die Abrechnung und Zahlung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen am Abreisetag erfolgen, aber wir empfehlen Ihnen, dies eine Tag früher zu erledigen, um unnötiges Warten zu vermeiden. Die Kasse an der Rezeption wird von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr betrieben. Bei der Zahlung hat der Gast die Identifikationsnummer, den Passierschein, den Kühlschrankschlüssel u. ä. zurückgeben.

17.2 Alle Informationen zur Zahlung kann der Gast beim Einchecken an der Rezeption erhalten.

17.3 Bei Unterbrechungen des Aufenthalts hat der Gast seine Rechnung bei jeder Ab- und Anreise zu begleichen.

18. ABREISE

18.1 Am Abreisetag muss die Parzelle bis 12:00 Uhr geräumt, gereinigt und hergerichtet bzw. in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Für das Verlassen des Camps nach 12:00 Uhr sind wir genötigt, Ihnen einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen.

18.2 Die Gäste, die das Camp vor 7:00 Uhr verlassen möchten, müssen ihr Fahrzeug vor 24:00 Uhr am Parkplatz der Rezeption parken und die Rechnung am Tag vor der Abreise begleichen.

Fragen Sie an der Rezeption nach dem QR-Code und genießen Sie alle Vorteile der mGUEST-App!